In der Versicherungswirtschaft ist der Begriff Sachversicherung als Oberbegriff für Versicherungen festgelegt, die Schäden oder Verlust an Eigentum und Besitz abdecken. Sachversicherungen sind durch Umfang und Leistung definierte Versicherungen, die Beschädigung oder Verlust an bestimmten Sachwerten absichern.
Die gängigsten zu versichernden Sachwerte sind zum Beispiel Gebäude, Fahrzeuge, Haustiere, Gebrauchsgüter, Gerichtskosten oder Einrichtungsgegenstände. Die Unterteilung der Sachwerte beruht auf dem spezifischen Risiko und der jeweiligen Anforderung. So ist eine Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung zur Betreibung eines Kraftfahrzeuges. Eine Hausratversicherung schützt das eigene Inventar und ist daher sinnvoll und vernünftig, jedoch freiwillig.
Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.
Es gibt aber auch einige Ausnahmen wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.