Start am 1. Januar 2027
Ab diesem Datum können Anbieter die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte anbieten.
Ab dem 1. Januar 2027 können neue staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte angeboten werden. Dazu gehört erstmals ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie, das kapitalmarktorientierte Anlagen wie zulässige Fonds und ETFs ermöglichen kann. Diese Seite erklärt die wichtigsten Regeln, Förderungen, Chancen, Risiken und Wechselmöglichkeiten für bestehende Riester-Verträge – verständlich und deutschlandweit digital erreichbar.
Die Reform ersetzt nicht automatisch jeden bestehenden Riester-Vertrag. Sie schafft neue Produktformen und eine neue Förderung. Welche Lösung passt, hängt unter anderem von Alter, Einkommen, Kindern, Vertragskosten, vorhandenen Garantien und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.
Ab diesem Datum können Anbieter die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte anbieten.
Das Altersvorsorgedepot kann ohne Beitragsgarantie angeboten werden und eröffnet dadurch höhere Renditechancen – bei entsprechendem Verlustrisiko.
Die Förderung richtet sich künftig stärker nach dem tatsächlich eingezahlten Eigenbeitrag.
Vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden.
Eigene Beiträge und staatliche Zulagen werden innerhalb eines zertifizierten Vertrags angelegt. Erträge werden während der Ansparphase nicht laufend als Kapitalerträge besteuert.
Zusätzlich zu individuellen Angeboten ist ein Standarddepot vorgesehen. Beim Standardprodukt sind die Effektivkosten auf durchschnittlich 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt.
Zu Beginn der Auszahlung kann grundsätzlich zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan gewählt werden, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.
Geförderte Leistungen werden grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase besteuert. Die konkrete Belastung hängt von der späteren persönlichen Situation ab.
Die neue Zulage wird beitragsproportional berechnet. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob sich über den Sonderausgabenabzug ein weiterer Vorteil ergibt.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Es gibt keine automatische Kündigung und keine automatische Umwandlung. Vor einer Entscheidung sollten Garantien, Kosten, Zulagen, Kinder, Vertragslaufzeit und der aktuelle Übertragungswert geprüft werden.
Der bestehende Vertrag kann grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden.
Der alte Vertrag kann unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen in die neue Fördersystematik wechseln.
Gefördertes Riester-Vermögen kann in einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen übertragen werden.
Die erste Sichtung Ihrer Angaben und Unterlagen ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten keine automatische Wechselentscheidung, sondern eine persönliche Rückmeldung, welche Informationen für eine fundierte Prüfung noch benötigt werden.
Bitte senden Sie die vorbereitete E-Mail ab und verwenden Sie beim Dokumentenupload denselben Vor- und Nachnamen. So können die Unterlagen eindeutig zugeordnet werden.
Riester-Unterlagen sicher hochladen →Ein Altersvorsorgedepot kann langfristig höhere Renditechancen bieten, ist aber nicht automatisch für jeden bestehenden Riester-Sparer die beste Lösung. Alte Garantien, Kinderzulagen, Vertragskosten, der Zeitraum bis zur Rente und die persönliche Risikobereitschaft müssen gemeinsam betrachtet werden.
Staatliche Förderung und langfristige Renditechancen ersetzen keine individuelle Prüfung. Das Altersvorsorgedepot ist ein langfristiger Vorsorgevertrag und kein frei verfügbares Tagesgeldkonto.
Der Depotwert kann schwanken. Zwischenzeitliche Verluste sind möglich.
Alte Riester-Verträge können Garantien enthalten, die bei einem Wechsel nicht erhalten bleiben.
Verwaltungs-, Fonds-, Wechsel- oder Abschlusskosten beeinflussen das Ergebnis.
Zulagen setzen gesetzliche Voraussetzungen und ausreichende Eigenbeiträge voraus.
Gefördertes Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge bestimmt.
Geförderte Leistungen werden im Alter grundsätzlich nachgelagert besteuert.
Anbieter können die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Welche konkreten Fonds, ETFs und Anbieterangebote verfügbar sind, wird sich mit dem Marktstart zeigen.
Ja. Der Bundestag beschloss die Reform am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Die Reform trat Ende Mai 2026 in Kraft; die neuen Produkte starten zum 1. Januar 2027.
Nein. Bestehende Verträge laufen weiter und können mit der bisherigen Förderung fortgeführt werden. Eine Kündigung sollte nicht ohne Prüfung erfolgen.
Ein freiwilliger Wechsel in einen neuen Vertrag ist grundsätzlich möglich, ohne die bisherige Förderung allein wegen der Übertragung zurückzahlen zu müssen. Kosten und der Verlust bestehender Garantien müssen geprüft werden.
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Grundzulage je Euro. Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 Euro gibt es 25 Cent je Euro. So sind bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich möglich. Hinzu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind.
Ja. Innerhalb eines zertifizierten Altersvorsorgedepots können zulässige Fonds und ETFs genutzt werden. Die konkrete Auswahl hängt vom Anbieter und den Vertragsbedingungen ab.
Das renditeorientierte Altersvorsorgedepot kann ohne Garantie angeboten werden. Daneben sind Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie möglich.
Die erste Sichtung Ihrer Angaben und eingereichten Vertragsunterlagen ist kostenlos und unverbindlich. Eine weitergehende Beratung oder Vermittlung wird vorher transparent besprochen.
Ja. Die Beratung kann deutschlandweit telefonisch oder per Video erfolgen. Persönliche Termine sind nach Vereinbarung in Merdingen bei Freiburg möglich.
Unterlagen einreichen, Förderung einordnen und rechtzeitig prüfen, ob Weiterführen, neue Förderung oder ein späterer Wechsel sinnvoll sein könnte.