Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, kann besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener interessant sein. Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Entscheidend ist aber, ob Steuervorteil, Flexibilität, Kosten, Rentenbeginn und persönliche Lebensplanung wirklich zusammenpassen.
Die Rürup-Rente gehört zur sogenannten Basisversorgung. Sie ist auf eine lebenslange Rente im Alter ausgerichtet und wird steuerlich über den Sonderausgabenabzug gefördert. Dafür ist sie weniger flexibel als ein normales Depot: In der Regel ist sie nicht frei kapitalisierbar, nicht frei vererbbar und nicht beliebig kündbar.
Rürup-Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Die Basisrente ist auf eine spätere lebenslange Rente ausgerichtet. Eine freie Kapitalauszahlung wie bei einem Depot ist typischerweise nicht vorgesehen.
Je nach Tarif kann die Rürup-Rente klassisch, fondsgebunden oder mit ETF-/Fondsanlage ausgestaltet sein.
Beiträge zur Basisrente werden in der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Der tatsächliche Effekt hängt von Beitragshöhe, Höchstbetrag, bereits gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen, Einkommen und persönlichem Steuersatz ab.
Die Beispiele sind stark vereinfacht und rechnen nur mit dem Grenzsteuersatz. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, individuelle Abzüge, Höchstbeträge und spätere Besteuerung sind nicht vollständig berücksichtigt.
6.000 € Jahresbeitrag bei angenommenem Grenzsteuersatz von 35 %.
12.000 € Jahresbeitrag bei angenommenem Grenzsteuersatz von 42 %.
30.826 € Jahresbeitrag bei angenommenem Grenzsteuersatz von 42 %.
Mit diesem einfachen Rechner können Sie grob abschätzen, wie sich ein Rürup-Beitrag in der Steuererklärung auswirken könnte. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Prüfung.
Die Rürup-Rente ist kein Produkt für jeden. Sie kann stark sein, wenn steuerliche Förderung und langfristige Ruhestandsplanung zusammenpassen. Sie kann unpassend sein, wenn maximale Flexibilität, freie Kapitalverfügbarkeit oder kurzfristige Ziele wichtig sind.
Besonders interessant, wenn keine gesetzliche Rentenversicherung besteht und steuerlich geförderte Basisvorsorge aufgebaut werden soll.
Für Freiberufler mit hohem Einkommen kann die Basisrente ein Baustein der Altersvorsorge sein.
Wer einen hohen Grenzsteuersatz hat, kann von der steuerlichen Absetzbarkeit besonders profitieren.
Auch möglich, aber der steuerliche Spielraum sollte wegen gesetzlicher Rentenbeiträge genau geprüft werden.
Ziel ist nicht, einfach Steuern zu sparen. Ziel ist eine Altersvorsorge, die steuerlich, finanziell und persönlich sinnvoll ist.
Einkommen, Selbstständigkeit, Rentenansprüche, Steuerlast und vorhandene Vorsorge werden eingeordnet.
Wir prüfen grob, welcher Beitrag steuerlich sinnvoll sein kann und wo Höchstbeträge liegen.
Kosten, Fonds, Rentenfaktor, Flexibilität, Hinterbliebenenschutz und Bedingungen werden verständlich verglichen.
Beiträge, Anlage, Steuersituation und Lebensplanung sollten regelmäßig überprüft werden.
Antworten auf häufige Fragen zu Basisrente, Sonderausgaben, Höchstbetrag, Steuererklärung und Beratung in Freiburg.
Beiträge zur Rürup-Rente werden in der Regel in der Anlage Vorsorgeaufwand als Altersvorsorgeaufwendungen erfasst. Viele Anbieter übermitteln die Beiträge zusätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung.
Für 2026 liegt der rechnerische Höchstbetrag bei 30.826 € pro Person. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 61.652 €. Bereits gezahlte Beiträge zur Basisversorgung können den verfügbaren Spielraum reduzieren.
Seit 2023 können Basisvorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag zu 100 % steuerlich berücksichtigt werden. Ob sich der volle Beitrag tatsächlich auswirkt, hängt vom Höchstbetrag und bereits gezahlten Basisvorsorgebeiträgen ab.
Besonders interessant kann Rürup für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener sein. Bei Angestellten muss der verbleibende steuerliche Spielraum genauer geprüft werden.
Die Rürup-Rente ist langfristig gebunden. Eine freie Kapitalauszahlung, freie Vererbbarkeit oder einfache Kündigung wie bei einem Depot ist typischerweise nicht vorgesehen. Deshalb muss sie zur Lebensplanung passen.
Ja. Rudmann Finanzmakler berät zur Rürup-Rente, Basisrente und Altersvorsorge in Freiburg, Merdingen und Umgebung – persönlich, telefonisch oder online.
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