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Rürup-Rente & Steuererklärung Freiburg

Rürup-Rente in der Steuererklärung – Basisrente steuerlich sinnvoll nutzen.

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, kann besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener interessant sein. Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Entscheidend ist aber, ob Steuervorteil, Flexibilität, Kosten, Rentenbeginn und persönliche Lebensplanung wirklich zusammenpassen.

Steuerlich gefördert Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge nutzen.
Für Selbstständige relevant Basisvorsorge aufbauen, wenn keine gesetzliche Pflichtversicherung besteht.
Langfristig planen Steuervorteil, Kosten, Anlage und spätere Rente gemeinsam betrachten.
Steuervorteil + Altersvorsorge Rürup-Beiträge heute absetzen, später lebenslange Rentenphase planen.
Basisrente
Steuerersparnis strategisch einordnen Beitrag, Grenzsteuersatz und Höchstbetrag bestimmen den Effekt. Heute Ansparphase Rente
Einordnung

Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente gehört zur sogenannten Basisversorgung. Sie ist auf eine lebenslange Rente im Alter ausgerichtet und wird steuerlich über den Sonderausgabenabzug gefördert. Dafür ist sie weniger flexibel als ein normales Depot: In der Regel ist sie nicht frei kapitalisierbar, nicht frei vererbbar und nicht beliebig kündbar.

Steuerlich gefördert

Rürup-Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Lebenslange Rente

Die Basisrente ist auf eine spätere lebenslange Rente ausgerichtet. Eine freie Kapitalauszahlung wie bei einem Depot ist typischerweise nicht vorgesehen.

Klassisch oder fondsgebunden

Je nach Tarif kann die Rürup-Rente klassisch, fondsgebunden oder mit ETF-/Fondsanlage ausgestaltet sein.

Steuererklärung

Wie wird die Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht?

Beiträge zur Basisrente werden in der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Der tatsächliche Effekt hängt von Beitragshöhe, Höchstbetrag, bereits gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen, Einkommen und persönlichem Steuersatz ab.

  • Eintragung in der Regel in der Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Beiträge wirken als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge.
  • Seit 2023 sind Basisvorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag zu 100 % abziehbar.
  • Arbeitnehmer müssen bereits gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mitdenken.
  • In der Rentenphase wird die spätere Rürup-Rente grundsätzlich steuerpflichtig behandelt.
Höchstbetrag 2026 Für 2026 liegt der rechnerische Höchstbetrag bei 30.826 € pro Person, bei Zusammenveranlagung entsprechend bei 61.652 €.
Für Selbstständige Besonders interessant, wenn keine oder nur geringe gesetzliche Rentenbeiträge gezahlt werden.
Für Angestellte Auch möglich, aber der verfügbare Spielraum kann durch gesetzliche Rentenbeiträge bereits teilweise genutzt sein.
Keine Steuerberatung Die konkrete steuerliche Wirkung sollte mit Steuerberater oder Steuerprogramm geprüft werden.
Rechenbeispiele

Wie hoch kann der steuerliche Effekt sein?

Die Beispiele sind stark vereinfacht und rechnen nur mit dem Grenzsteuersatz. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, individuelle Abzüge, Höchstbeträge und spätere Besteuerung sind nicht vollständig berücksichtigt.

Beispiel 1

500 € monatlicher Rürup-Beitrag

6.000 € Jahresbeitrag bei angenommenem Grenzsteuersatz von 35 %.

Jahresbeitrag6.000 €
Vereinfachter Steuereffektca. 2.100 €
Nettoaufwand nach Steuerca. 3.900 €
Beispiel 2

1.000 € monatlicher Rürup-Beitrag

12.000 € Jahresbeitrag bei angenommenem Grenzsteuersatz von 42 %.

Jahresbeitrag12.000 €
Vereinfachter Steuereffektca. 5.040 €
Nettoaufwand nach Steuerca. 6.960 €
Beispiel 3

Maximalbetrag 2026

30.826 € Jahresbeitrag bei angenommenem Grenzsteuersatz von 42 %.

Jahresbeitrag30.826 €
Vereinfachter Steuereffektca. 12.947 €
Nettoaufwand nach Steuerca. 17.879 €
Wichtig: Ein Steuervorteil ist kein Ersatz für eine gute Vorsorgestrategie. Kosten, Rentenfaktor, Anlagekonzept, Flexibilität, Hinterbliebenenschutz und spätere Besteuerung müssen mitgeprüft werden.
Steuerrechner

Rürup-Steuervorteil überschlägig berechnen.

Mit diesem einfachen Rechner können Sie grob abschätzen, wie sich ein Rürup-Beitrag in der Steuererklärung auswirken könnte. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Prüfung.

Bereits genutzte Basisvorsorge: Dazu können zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen. Besonders bei Arbeitnehmern reduziert das den noch verfügbaren steuerlichen Spielraum.
Vereinfachte Steuerersparnis 5.040 €
Berücksichtigter Rürup-Beitrag 12.000 €
Höchstbetrag 2026 30.826 €
Vereinfachter Nettoaufwand 6.960 €
Nicht berücksichtigter Anteil 0 €
Für wen geeignet?

Für wen kann die Rürup-Rente besonders interessant sein?

Die Rürup-Rente ist kein Produkt für jeden. Sie kann stark sein, wenn steuerliche Förderung und langfristige Ruhestandsplanung zusammenpassen. Sie kann unpassend sein, wenn maximale Flexibilität, freie Kapitalverfügbarkeit oder kurzfristige Ziele wichtig sind.

Selbstständige

Besonders interessant, wenn keine gesetzliche Rentenversicherung besteht und steuerlich geförderte Basisvorsorge aufgebaut werden soll.

Freiberufler

Für Freiberufler mit hohem Einkommen kann die Basisrente ein Baustein der Altersvorsorge sein.

Gutverdiener

Wer einen hohen Grenzsteuersatz hat, kann von der steuerlichen Absetzbarkeit besonders profitieren.

Angestellte

Auch möglich, aber der steuerliche Spielraum sollte wegen gesetzlicher Rentenbeiträge genau geprüft werden.

Ablauf

So läuft die Beratung zur Rürup-Rente ab.

Ziel ist nicht, einfach Steuern zu sparen. Ziel ist eine Altersvorsorge, die steuerlich, finanziell und persönlich sinnvoll ist.

1

Situation prüfen

Einkommen, Selbstständigkeit, Rentenansprüche, Steuerlast und vorhandene Vorsorge werden eingeordnet.

2

Steuerwirkung schätzen

Wir prüfen grob, welcher Beitrag steuerlich sinnvoll sein kann und wo Höchstbeträge liegen.

3

Tarife vergleichen

Kosten, Fonds, Rentenfaktor, Flexibilität, Hinterbliebenenschutz und Bedingungen werden verständlich verglichen.

4

Langfristig begleiten

Beiträge, Anlage, Steuersituation und Lebensplanung sollten regelmäßig überprüft werden.

FAQ

Häufige Fragen zur Rürup-Rente und Steuererklärung.

Antworten auf häufige Fragen zu Basisrente, Sonderausgaben, Höchstbetrag, Steuererklärung und Beratung in Freiburg.

Wo trage ich die Rürup-Rente in der Steuererklärung ein?

Beiträge zur Rürup-Rente werden in der Regel in der Anlage Vorsorgeaufwand als Altersvorsorgeaufwendungen erfasst. Viele Anbieter übermitteln die Beiträge zusätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung.

Wie hoch ist der Höchstbetrag für die Rürup-Rente 2026?

Für 2026 liegt der rechnerische Höchstbetrag bei 30.826 € pro Person. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 61.652 €. Bereits gezahlte Beiträge zur Basisversorgung können den verfügbaren Spielraum reduzieren.

Kann ich Rürup-Beiträge vollständig absetzen?

Seit 2023 können Basisvorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag zu 100 % steuerlich berücksichtigt werden. Ob sich der volle Beitrag tatsächlich auswirkt, hängt vom Höchstbetrag und bereits gezahlten Basisvorsorgebeiträgen ab.

Für wen ist Rürup besonders sinnvoll?

Besonders interessant kann Rürup für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener sein. Bei Angestellten muss der verbleibende steuerliche Spielraum genauer geprüft werden.

Welche Nachteile hat die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist langfristig gebunden. Eine freie Kapitalauszahlung, freie Vererbbarkeit oder einfache Kündigung wie bei einem Depot ist typischerweise nicht vorgesehen. Deshalb muss sie zur Lebensplanung passen.

Beraten Sie zur Rürup-Rente in Freiburg?

Ja. Rudmann Finanzmakler berät zur Rürup-Rente, Basisrente und Altersvorsorge in Freiburg, Merdingen und Umgebung – persönlich, telefonisch oder online.

Rürup-Rente steuerlich sinnvoll prüfen lassen.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie einordnen, ob eine Rürup-Rente zu Einkommen, Steuerlast, Altersvorsorge und Ruhestandsplanung passt.