Die gesetzliche Rentenversicherung bietet einem Großteil der Deutschen im Alter die finanzielle Basis für ihren Lebensabend. Allerdings reichen die Rentenleistungen nicht immer aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie die gesetzliche Rente sinnvoll ergänzen. Zahlen Sie als Selbständiger nicht in die Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk ein, dient Ihnen die private Altersvorsorge hingegen als Grundlage für Ihre spätere finanzielle Versorgung.
Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.
Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die staatliche geförderte Altersvorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.