Risikolebensversicherung: Auszahlung steuerfrei?

Herzlich willkommen auf unserer Seite, die sich der Frage widmet, ob Risikolebensversicherungen steuerfrei sind. Als erfahrener Versicherungsmakler in Freiburg verstehen wir, wie wichtig es ist, die steuerlichen Aspekte Ihrer Versicherungsentscheidungen zu verstehen. Hier erfahren Sie mehr über die potenziellen steuerlichen Vorteile einer Risikolebensversicherung.

Sind Todesfallleistungen steuerfrei?

In der Regel sind die Todesfallleistungen einer Risikolebensversicherung steuerfrei. Das bedeutet, dass die Begünstigten die ausgezahlte Versicherungssumme ohne Steuerabzüge erhalten. Dies bietet eine finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen in einer oft schwierigen Zeit.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ordentlicher Vertragsabschluss: Damit die Todesfallleistungen steuerfrei sind, müssen die Verträge ordnungsgemäß abgeschlossen und die vereinbarten Prämien regelmäßig gezahlt werden.

  • Keine Übertragung an Dritte: Eine Übertragung der Police an Dritte kann steuerliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig, dies zu vermeiden, um die steuerliche Begünstigung zu sichern.

Wann kann eine Risikolebensversicherung steuerliche Vorteile bieten?

  • Familienabsicherung: Eine Risikolebensversicherung ist eine effektive Möglichkeit, die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie zu gewährleisten. Im Todesfall können die Begünstigten die Versicherungssumme steuerfrei erhalten.

  • Estate Planning: Bei geschickter Planung kann eine Risikolebensversicherung dazu beitragen, die Erbschaftssteuer zu minimieren und sicherzustellen, dass Vermögenswerte effizient übertragen werden.

  • Kreditausfallrisiko: Wenn Sie eine Hypothek oder einen Kredit abzahlen, kann eine Risikolebensversicherung dazu beitragen, dass Ihre Hinterbliebenen nicht mit Schulden belastet werden. Die ausgezahlte Summe ist in der Regel steuerfrei.

Individuelle Beratung für Ihre finanzielle Sicherheit

Unsere versierten Versicherungsexperten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen eine individuelle Beratung zu bieten. Wir helfen Ihnen dabei, die beste Risikolebensversicherungslösung zu finden, die nicht nur Ihren Bedürfnissen entspricht, sondern auch steuerliche Vorteile maximiert.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie eine Risikolebensversicherung steuerliche Vorteile bieten kann oder eine individuelle Beratung wünschen, sind wir gerne für Sie da. Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre Fragen zu besprechen und gemeinsam die besten Lösungen für Ihre finanzielle Sicherheit zu finden.


Für Sie zusammengefasst

  • Absetzbarkeit: RLV-Beiträge können als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Höchstbeträge hierfür – zum Beispiel durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – noch nicht ausgeschöpft sind.
  • Einkommensteuer: Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung unterliegt grundsätzlich nicht der Einkommensteuer.
  • Erbschaftsteuer: Grundsätzlich fällt auf die Auszahlung im Versicherungsfall Erbschaftsteuer an. Ob und in welcher Höhe Sie diese tatsächlich entrichten müssen, hängt von der Vertragsgestaltung, der Höhe der Versicherungsleistung und vom Erbschaftsteuer-Freibetrag ab. Bei der Überkreuz-RLV fällt sie dagegen nie an.

Risikolebensversicherung

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Steuerliche Vorteile Ihrer Risikolebensversicherung nutzen

Die gute Nachricht vorab: Ihre Risikolebensversicherung (RLV) kann nicht nur für die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie sorgen, sondern Ihnen auch steuerliche Vorteile bieten. Hier erfahren Sie, wie Sie RLV-Beiträge von Ihrer Einkommensteuer absetzen können.

Wie funktioniert die Steuerabsetzbarkeit von RLV-Beiträgen?

Es ist einfacher als Sie denken! Tragen Sie einfach die Beiträge Ihrer Risikolebensversicherung in der Anlage "Vorsorgeaufwand" Ihrer Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen ein. Zur Bestätigung genügt eine Kopie Ihrer jährlichen Beitragsbescheinigung.

Welche Beträge sind steuerlich absetzbar?

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte können bis zu 1.900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Selbstständige haben die Möglichkeit, sogar bis zu 2.800 Euro steuerlich geltend zu machen. Beachten Sie, dass diese Grenzen pro Person gelten. Bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren erhöhen sich die absetzbaren Beträge entsprechend. Verheiratete Paare können somit Risikolebensversicherungsbeiträge zwischen 3.800 und 5.600 Euro steuerlich geltend machen.

Worauf sollten Sie achten?

Beachten Sie bitte, dass Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung steuerlich vorrangig berücksichtigt werden. Daher können Beiträge zur Risikolebensversicherung nur teilweise oder sogar gar nicht steuerlich absetzbar sein.

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile Ihrer Risikolebensversicherung und sorgen Sie nicht nur für die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie, sondern auch für Ihre eigene finanzielle Entlastung. Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Nicht nur für unverheiratete Paare - Steuerfrei durch Überkreuz-Verträge

Es gibt gute Neuigkeiten, und das betrifft nicht nur unverheiratete Paare. Bei Risikolebensversicherungen besteht die Möglichkeit, zwei Verträge im sogenannten „Überkreuz-Modell“ abzuschließen und dadurch vollständig steuerfrei zu sein. Diese Option ist auch für vermögende Ehepaare interessant, insbesondere wenn Erben ihre Freibeträge voraussichtlich bereits durch andere Vermögenswerte wie Immobilien aufgebraucht haben.

Das Überkreuz-Modell basiert auf der Tatsache, dass bei einer Risikolebensversicherung die versicherte Person und der Versicherungsnehmer nicht identisch sein müssen.

So funktioniert das Überkreuz-Modell:

  1. Versicherung in zwei getrennten Verträgen: Die Partner versichern nicht ihr eigenes Leben, sondern das des jeweils anderen.

  2. Vertragsdetails:

    • Im ersten Vertrag ist Partner A Beitragszahler, Versicherungsnehmer und Begünstigter, während Partner B die versicherte Person ist.
    • Im zweiten Vertrag ist die Konstellation umgekehrt.
  3. Identische Versicherungsnehmer und Begünstigte: Da Versicherungsnehmer und Begünstigter identisch sind, unterliegt die Leistung im Todesfall, also bei Tod eines Partners, keiner Erbschaftsteuer.

Wichtiger Tipp für Überkreuz-Verträge:

Es ist entscheidend, dass die Versicherungsprämien tatsächlich vom Versicherungsnehmer bezahlt werden. Idealerweise erfolgt die Zahlung von seinem eigenen Konto, um mögliche Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Erbschaftsteuer beim Überkreuz-Modell:

Erbschaftsteuer fällt beim Überkreuz-Modell nur dann an, wenn beide Partner gleichzeitig versterben, beispielsweise bei einem Autounfall. In diesem Fall werden beide Lebensversicherungen an die jeweiligen Erben (z.B. Kinder) ausgezahlt, und es gelten die üblichen Freibeträge (z.B. 400.000 Euro bei Kindern).

Langfristige Überlegung für verheiratete Paare:

Da Risikolebensversicherungen oft über viele Jahrzehnte laufen, ist das Überkreuz-Modell auch für verheiratete Paare interessant, die (noch) nicht vermögend sind. Über die Jahre kann durch Fleiß, Sparsamkeit, Erbschaften und berufliche Erfolge Vermögen aufgebaut werden, wodurch die Freibeträge unter Eheleuten und Kindern möglicherweise nicht mehr ausreichen.

Entdecken Sie die steuerlichen Vorteile des Überkreuz-Modells für Ihre Risikolebensversicherung. Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.