Selbstständige & Unternehmer
Wer keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags größeren steuerlichen Spielraum haben.
Gerade für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener kann eine Basisrente ein Baustein für die Altersvorsorge sein. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, welcher steuerliche Spielraum 2026 grundsätzlich noch bestehen könnte und ob eine Basisrente zu Ihrer persönlichen Vorsorgestrategie passt.
Die Basisrente ist nicht automatisch für jeden die richtige Lösung. Sie kann aber besonders dann interessant sein, wenn langfristige Altersvorsorge und steuerliche Abzugsfähigkeit gemeinsam betrachtet werden sollen.
Wer keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags größeren steuerlichen Spielraum haben.
Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen gehören ebenfalls zur Basisversorgung und müssen bei der verfügbaren Höchstgrenze berücksichtigt werden.
Auch Angestellte können die Basisrente nutzen. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und relevante Arbeitgeberanteile beeinflussen jedoch den noch verfügbaren steuerlichen Rahmen.
30.826 € sind 2026 der Höchstbetrag für Aufwendungen zur Basisversorgung bei Einzelveranlagung. Bereits geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk können diesen Rahmen bereits teilweise ausschöpfen.
Wie hoch eine tatsächliche Steuerentlastung ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz, den übrigen Vorsorgeaufwendungen und der individuellen steuerlichen Situation ab.
Steuerliche Förderung allein macht noch keine gute Altersvorsorge. Kosten, Anlagekonzept, Flexibilität, Rentenbedingungen und Laufzeit müssen ebenfalls passen.
Wer eine Zahlung noch für das Steuerjahr 2026 berücksichtigen möchte, sollte Produktprüfung, Antrag und Zahlung nicht erst in den letzten Tagen des Jahres beginnen.
Berufsstatus, Einkommen, bestehende Basisversorgung und Vorsorgeziele werden grob eingeordnet.
Wir betrachten, welcher Rahmen für zusätzliche Basisvorsorge 2026 grundsätzlich noch relevant sein könnte.
Nur wenn die Basisrente sinnvoll erscheint, werden passende Produkt- und Anlagevarianten verglichen.
Nur wenige Eckdaten. Keine Steuer-ID, keine Steuerbescheide und keine Gesundheitsdaten erforderlich.
Der Höchstbetrag für Aufwendungen zur Basisversorgung beträgt 2026 30.826 € bei Einzelveranlagung und grundsätzlich 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Bereits vorhandene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen sind dabei zu berücksichtigen.
Aufwendungen zur Basisversorgung sind seit 2023 innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen grundsätzlich zu 100 % berücksichtigungsfähig. Wie hoch die tatsächliche steuerliche Wirkung ausfällt, hängt von der persönlichen Situation ab.
Nein. Auch Angestellte können eine Basisrente abschließen. Bei Arbeitnehmern sind jedoch bereits Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei der steuerlichen Höchstgrenze zu berücksichtigen.
Je nach Vertrag kann eine Einmal- oder Sonderzahlung möglich sein. Wer eine Zahlung noch dem Jahr 2026 zuordnen möchte, sollte den Abschluss und die Zahlungsabwicklung rechtzeitig vor Jahresende klären.
Die Basisrente ist auf eine lebenslange Altersrente ausgerichtet. Eine frei verfügbare Kapitalauszahlung wie bei einem normalen Depot ist grundsätzlich nicht der Zweck dieser Vorsorgeform.
Ja. Das Erstgespräch und die erste Einordnung sind kostenlos und unverbindlich. Eine mögliche weitere Beratung oder Vermittlung wird transparent besprochen.