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Rudmann Finanzmakler Basisrente · Altersvorsorge · Jahresend-Check 2026
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Basisrente 2026 · Rürup-Rente

Basisrente 2026: Steuerlichen Spielraum zum Jahresende prüfen.

Gerade für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener kann eine Basisrente ein Baustein für die Altersvorsorge sein. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, welcher steuerliche Spielraum 2026 grundsätzlich noch bestehen könnte und ob eine Basisrente zu Ihrer persönlichen Vorsorgestrategie passt.

Kostenloses Erstgespräch Keine pauschale Steuerzusage Persönliche Einordnung Freiburg & Online-Beratung
30.826 € Höchstbetrag 2026 für einzelveranlagte Personen im Rahmen der Basisversorgung.
61.652 € bei Zusammenveranlagung Grundsätzlich doppelter Höchstbetrag für zusammenveranlagte Ehegatten.
100 % berücksichtigungsfähig Seit 2023 innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags – persönliche Voraussetzungen beachten.
Für wen kann die Basisrente interessant sein?

Besonders spannend, wenn 2026 noch Vorsorge- und Steuerspielraum vorhanden ist.

Die Basisrente ist nicht automatisch für jeden die richtige Lösung. Sie kann aber besonders dann interessant sein, wenn langfristige Altersvorsorge und steuerliche Abzugsfähigkeit gemeinsam betrachtet werden sollen.

Selbstständig

Selbstständige & Unternehmer

Wer keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags größeren steuerlichen Spielraum haben.

Freie Berufe

Freiberufler & Versorgungswerk

Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen gehören ebenfalls zur Basisversorgung und müssen bei der verfügbaren Höchstgrenze berücksichtigt werden.

Hohes Einkommen

Gutverdienende Angestellte

Auch Angestellte können die Basisrente nutzen. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und relevante Arbeitgeberanteile beeinflussen jedoch den noch verfügbaren steuerlichen Rahmen.

01

Höchstbetrag ist kein zusätzlicher Freibetrag

30.826 € sind 2026 der Höchstbetrag für Aufwendungen zur Basisversorgung bei Einzelveranlagung. Bereits geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk können diesen Rahmen bereits teilweise ausschöpfen.

02

Steuerwirkung ist individuell

Wie hoch eine tatsächliche Steuerentlastung ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz, den übrigen Vorsorgeaufwendungen und der individuellen steuerlichen Situation ab.

03

Produktqualität bleibt entscheidend

Steuerliche Förderung allein macht noch keine gute Altersvorsorge. Kosten, Anlagekonzept, Flexibilität, Rentenbedingungen und Laufzeit müssen ebenfalls passen.

04

Jahresende rechtzeitig planen

Wer eine Zahlung noch für das Steuerjahr 2026 berücksichtigen möchte, sollte Produktprüfung, Antrag und Zahlung nicht erst in den letzten Tagen des Jahres beginnen.

Die Seite ersetzt keine Steuerberatung. Wir beraten zu Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Die konkrete steuerliche Behandlung und individuelle Steuerersparnis sollte bei Bedarf mit Steuerberater oder Finanzamt abgestimmt werden.
Jahresend-Check 2026

In drei Schritten klären, ob eine Basisrente zu Ihnen passt.

01

Situation aufnehmen

Berufsstatus, Einkommen, bestehende Basisversorgung und Vorsorgeziele werden grob eingeordnet.

02

Spielraum prüfen

Wir betrachten, welcher Rahmen für zusätzliche Basisvorsorge 2026 grundsätzlich noch relevant sein könnte.

03

Produkt entscheiden

Nur wenn die Basisrente sinnvoll erscheint, werden passende Produkt- und Anlagevarianten verglichen.

Unverbindliche Vorprüfung

Basisrente 2026 prüfen lassen.

Nur wenige Eckdaten. Keine Steuer-ID, keine Steuerbescheide und keine Gesundheitsdaten erforderlich.

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Häufige Fragen

Basisrente und Steuer 2026 kurz erklärt.

Wie hoch ist der steuerliche Höchstbetrag 2026?

Der Höchstbetrag für Aufwendungen zur Basisversorgung beträgt 2026 30.826 € bei Einzelveranlagung und grundsätzlich 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Bereits vorhandene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen sind dabei zu berücksichtigen.

Sind Basisrentenbeiträge 2026 zu 100 % absetzbar?

Aufwendungen zur Basisversorgung sind seit 2023 innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen grundsätzlich zu 100 % berücksichtigungsfähig. Wie hoch die tatsächliche steuerliche Wirkung ausfällt, hängt von der persönlichen Situation ab.

Ist die Basisrente nur für Selbstständige?

Nein. Auch Angestellte können eine Basisrente abschließen. Bei Arbeitnehmern sind jedoch bereits Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei der steuerlichen Höchstgrenze zu berücksichtigen.

Kann ich Ende 2026 noch eine Einmalzahlung leisten?

Je nach Vertrag kann eine Einmal- oder Sonderzahlung möglich sein. Wer eine Zahlung noch dem Jahr 2026 zuordnen möchte, sollte den Abschluss und die Zahlungsabwicklung rechtzeitig vor Jahresende klären.

Kann ich mir eine Basisrente später frei als Kapital auszahlen lassen?

Die Basisrente ist auf eine lebenslange Altersrente ausgerichtet. Eine frei verfügbare Kapitalauszahlung wie bei einem normalen Depot ist grundsätzlich nicht der Zweck dieser Vorsorgeform.

Ist der Jahresend-Check kostenlos?

Ja. Das Erstgespräch und die erste Einordnung sind kostenlos und unverbindlich. Eine mögliche weitere Beratung oder Vermittlung wird transparent besprochen.

Fachstand: Oktober 2026. Grundlage für die Höchstbeträge sind die gesetzlichen Regeln zur Basisversorgung und die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026. Diese Seite stellt keine individuelle Steuerberatung dar.